Fragen & Antworten

Darf ich auf dem Balkon mit Holzkohle grillen?

Nein, aber Elektrogrill ist erlaubt.

 

Darf ich meinen Kinderwagen im Hausflur abstellen?

Ja, wenn er die anderen Mietparteien nicht behindert bzw. zur Gefahr für andere wird.

 

Darf ich meine Schuhe oder Schuhschränke im Hausflur aufstellen?

Nur mit Genehmigung des Eigentümers, wenn der Hausflur geräumig genug ist.

 

Muss ich mich an der Treppenhaus- bzw. Kellerreinigung beteiligen?

Ja, wenn es im Mietvertrag so vereinbart ist.

 

Wo und wie kann ich meinen Sperrmüll entsorgen?

Kostenlose Sperrmüllabfuhr über eine Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender oder beim Wertstoffhof in der Bahnhofstraße in Laage (vor dem Bahnhof)

 

Ab wann darf ich angemeldeten Sperrmüll auf die Straße stellen?

Grundsätzlich erst 1 - 2 Tage vor der Abholung.

 

Darf ich bis 22:00 Uhr Musik so laut hören, wie ich will?

Nein, es gilt grundsätzlich eine gegenseitige Rücksichtnahme und damit Zimmerlautstärke. Ab 22:00 Uhr ist der Lärmpegel für alle Geräte so einzurichten, dass eine Nachtruhe gewährleistet ist.

 

Wie oft darf ich laute Feiern veranstalten, wenn ich den anderen Mietern vorher Bescheid gebe?

Grundsätzlich hat kein Mieter ein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Feiern, dies ist im gegenseitigen Einvernehmen mit den anderen Mietern zu regeln.

 

Bis wann muss ich meine Miete zahlen?

So, wie im Mietvertrag vereinbart, muss die Miete am 3. Werktag beim Vermieter sein. Spätere Zahlungen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Vermieter.

 

Ich habe einen Mietvertrag aus DDR-Zeiten, wie lange beträgt meine Kündigungsfrist?

Wie im Mietvertrag vereinbart, Minimum 2 Wochen.

 

Ich habe einen Mietvertrag der nach der Wiedervereinigung abgeschlossen wurde, wie lange beträgt meine Kündigungsfrist?

3 Monate, die Kündigung muss bis zum 3. Werktag für das Ende des übernächsten Monats erfolgen.

 

Wie muss die Kündigung erfolgen?

Die Kündigung muss schriftlich aber formlos erfolgen.

 

Darf ich Sachen (Möbel, Elektrogeräte, sonstigen Hausrat) in den Kellergängen abstellen?

Kellergänge und Dachböden (außer Bodenkammern) sind aus brandschutztechnischen Gründen frei zu halten.

 

Was soll ich tun, wenn meine Mitmieter laute Party`s bis weit nach Mitternacht feiern?

Polizei anrufen und Anzeige erstatten, wegen ruhestörendem Lärm, am nächsten Tag den Vermieter über Tag und Uhrzeit informieren.

Falls sie noch weitere Fragen haben, schicken Sie eine e-mail an info@buewo.de oder schicken Sie ein Fax +49 (0)38461/2446 oder rufen Sie einfach an +49 (0)38461/416-0.